Aufnahme Schüler

Eine Aufnahme in unsere Schule ist möglich, wenn im Rahmen eines Gutachtens sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und das zuständige Schulamt Sie uns zugewiesen hat.

Verfahren bei Einschulung

Eltern melden ihr Kind bei einer Grundschule an ihrem Wohnort an und weisen auf Förderbedarf hin. Die Grundschule leitet ein Überprüfungsverfahren gemäß AO-SF (=Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) ein. Das Schulamt beauftragt die medizinische Untersuchung durch das Gesundheitsamt und die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Grundschule und eine Förderschule, die dem Förderbedarf des Kindes entspricht. Die Ergebnisse werden in einem Gutachten dokumentiert. Das Gutachten schließt mit einer Empfehlung für den Förderort ab. Während das Gutachten erstellt wird, sind Eltern und Gutachter im Austausch. Das Gutachten endet mit einem Abschlussgespräch, das dokumentiert wird. Das Schulamt entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens über die Zuweisung an eine Schule.

Förderortwechsel/Umschulung

Die Schule, die das Kind besucht, oder Eltern stellen einen Antrag auf Wechsel des Förderorts. Das Schulamt entscheidet über den Förderort. Wenn unsere Schule als Förderort in Frage kommt, bieten wir Beratung an. Termine können über unser Sekretariat vereinbart werden.

Die genauen Termine zur Schüleraufnahme entnehmen Sie bitte unserem Jahresplaner.

Den Anmeldebogen für Ihr Kind erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Fabian
Frau Kohl-Weber

Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Anregungen haben, können Sie uns unverbindlich schreiben:

aufnahme@franziskus-schule.org